Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen für Webseiten und Online-Shops
Am 25. Mai 2018 greift die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und schafft damit einen EU-einheitlichen Rechtsrahmen zum Schutz personenbezogener Daten für den gesamten EU-Raum. Im Rahmen der DSGVO wurden die Bußgelder zur Sicherstellung der Umsetzung auf bis zu 20 Mio. Euro (oder bei Unternehmen auf bis zu 4 % seines weltweit erzielten Jahresumsatzes) angehoben. Die DSGVO macht für Betreiber von Webseiten und Online-Shops eine Aktualisierung bisheriger Erklärung zum Datenschutze notwendig - Hierzu eignen sich der Datenschutzgeneratoren von eRecht24.de oder der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz. Zudem müssen Verantwortliche und Verarbeitungsprozesse dokumentiert werden, sodass bei entptrechender Kontrolle durch Aufsichtsbehörden das Unternehmen aussagekräftig ist.
Zusätzlich müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, welche erhobene personenbezogene Daten und deren Verarbeitung angemessen schützen (Art. 32 DSGVO). Hierzu gehören nach DSGVO:
Um ein wenig mehr Übersicht in die zu ergreifenden Maßnahmen zu bekommen, sollten somit vorab nachfolgende Punkte zu jeder Tätigkeit des Unternehmens mit Bezug zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogenen Daten geklärt und dokumentiert werden.
Wie werden persönliche Daten pseudonymisiert, sodass diese nicht mehr einer Person konkret zuordenbar sind? Beispiel: ersetzen einer E-Mail-Adresse durch eine User-ID, IP-Anonymisierung bei Nutzung von Google Analytics
Wie werden personenbezogene Daten vor unberechtigten Zugang oder Zugriff geschützt? Beispiel: SSL für E-Mails, Passwörter auf Archive
Wie wird der Zutritt und Zugang zu personenbezogene Daten reglementiert? Beispiel: Sicherheitstür zum Serverraum, Passwortschutz
Wie wird gewährleisten, dass erhobene Daten die zur Verarbeitung bereitstehen richtig sind? Wie wird mit Änderungen oder Löschungen erhobene Daten die umgegangen – Welche Prozesse liegen vor? Gibt es ein Löschformular bzw. ein Formular für Auskunftsersuche?
Wie wird gewährleistet, dass bei einem physischen oder technischen Zwischenfall die Daten verfügbar bleiben? Beispiel: Server mit Notstromaggregat
Wird regelmäßig geprüft, dass die Systeme einem Zwischenfall gewappnet sind? Beispiel: Überprüfung der Zugangskontrolle zum Serverraum, technische Abnahmen durch Prüfpersonal
Gibt es einen Reaktionsplan der Datenpannen der gewährleistet, dass ninnerhalb von 72 Stunden die zuständige Aufsichtsbehörde informiert ist? Welche Schutzmaßnahmen wurden getroffen? Beispiel: Brand im Serverraum - einspielen Back-ups auf Notserver
Werden getroffene Maßnahmen regelmäßige hinsichtlich der Wirksamkeit geprüft? Welche Prozesse liegen dem zugrunde?
Wurden Datenschutz Anweisungen an Mitarbeiter ausgegeben? Liegt eine IT-Sicherheitszertifizierung vor? Wurden Weiterbildungen besucht?
An dieser Stelle nun zwei Beispiele für die Dokumentation technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen, welche zur Wahrung der DSGVO getroffen wurden.
Die DSGVO verpflichtet geeignete Maßnahmen zu treffen, welche personenbezogene Daten in der Erhebung und Verarbeitung schützt. Hierfür können wir seitens des technischen Systems Ihrer Webseite oder Ihres Online-Shops bestimmte Voraussetzungen schaffen:
Als technischer Dienstleister weisen wir darauf hin, dass wir mit unseren Empfehlungen keine Rechtsberatung ersetzen und somit nicht als rechtsverbindlich angesehen werden. Organisatorische Maßnahmen wie u. a. die Dokumentation der Schutzmaßnahmen und der Verarbeitungsprozesse obliegen individuellen Bedingungen. Gern vermitteln wir Ihnen einen fachkundigen Anwalt, der abhängig Ihres Einzelfalls eine entsprechende Rechtsberatung vornimmt.
Hier finden Sie unsere Artikel zum Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Unsere Artikelliste wird kontinierlich fortgesetzt.
Bildquellen: © Debby Hudson | combination lock - unsplash.com
Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir keine Rechtsberatung vornehmen. Wir möchten einzig unsere Eindrücke zu dem Sachverhalt schildern und Sie auf etwaige Entwicklungen hinweisen.
Bereit für den nächsten Schritt?
Interesse geweckt?
Dann sollten Sie uns kontaktieren!
Schreiben Sie uns oder buchen Sie ein unverbindliches Erstgespräch, und wir können über Ihr nächstes Projekt sprechen.
Youbility Software