Das Internet ist für alle da: Checkliste zur Barrierefreiheit von Webanwendungen
Digitale Endgeräte sowie das Internet sind Bestandteil des täglichen Lebens und zentrale Anlaufstellen zur Kommunikation und Informationssuche. Umso wichtiger ist es, dass digitale Angebote für alle Menschen, unabhängig von ihren Fertigkeiten und Fähigkeiten, zugänglich sind. Die Anforderung der Barrierefreiheit ist aus der Softwareentwicklung und dem Webdesign nicht mehr wegzudenken.
Mit der Richtlinie 2102 aus dem Jahr 2016 hat die Europäische Union zudem einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Barrierefreiheit in digitalen Medien vollzogen. So müssen seit dem 23. September 2018 alle öffentlichen Stellen ihre digitalen Angebote schrittweise barrierefrei gestalten und zugänglich machen. Eine nationale Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland erfolgt hierbei durch Änderungen des Bundesgleichstellungsgesetz (BGG). Digitalen Angeboten im Sinne der EU-Richtlinie sind:
Aber nicht nur öffentliche Stellen sind aufgerufen, Barrieren in der Nutzung von digitalen Angeboten abzubauen und die Teilhabe Aller zu fördern. Wer die eigene Website, App oder Software barrierearm hält, übernimmt soziale Verantwortung und ermöglicht einer größeren Zahl an Menschen den Zugriff auf die eigenen Inhalte.
Im deutschen Recht wird eine Behinderung als individuelle Beeinträchtigung eines Menschen definiert. Menschen mit Behinderungen gibt es überall, in allen Lebensbereichen, Altersklassen, Berufsgruppen. Der Personenkreis umfasst hierbei körperlich behinderte Menschen, ebenso Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geistiger Behinderung. Allein in Deutschland leben rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen (9,4 % der Bevölkerung), welche maßgeblich von barrierefreien Lösungen und Angeboten profitieren. Um der Barrierefreiheit gerecht zu werden, gilt es viele Punkte zu beachten, sodass auch eingeschränkte Personen problemlos auf das Webangebot, die App oder die Software zugreifen sowie komfortabel und vollständig nutzen können.
Wenn ein Produkt auch mit technischen Hilfen nicht zugänglich ist, können Menschen mit Behinderungen dies nicht nutzen oder sind in der Nutzung auf die Hilfe angewiesen. In einer barrierefreien Umwelt werden hingegen Menschen mit Beeinträchtigung nicht an der gesellschaftlichen Teilhabe gehindert. Im deutschen Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) wird Barrierefreiheit so definiert:
"Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind." (BGG §4)
Barrierefreiheit bezeichnet im Grunde eine technische und bauliche Umwelt, welche durch alle Personen in der allgemein üblichen Weise genutzt und wahrgenommen werden kann. In Bezug auf eine Anwendung – gleichwohl, ob es sich um eine Website, App oder Software handelt – sollte diese ohne Einschränkungen oder dem Einsatz zusätzlicher Softwareinstallationen nutzbar sein, sodass alle Funktionen zur Verfügung stehen und auf die angebotenen Inhalte zugegriffen werden können.
Barrierefreiheit kann man nicht als Zusatzmodul eines Content-Management-Systems kaufen – Barrierefreiheit ist ein maßgeblicher Bestandteil eines Gesamtkonzeptes und muss schon in der Konzeptions- und Designphase als zentrale Zielvorgaben festgehalten sein. Grundsätzlich gilt, dass vorab des Projekts der geplante Grad der Barrierefreiheit einkalkuliert und definiert werden muss. Nachträgliche Anpassungen an Systemen sind aufwendiger und können aus strukturellen Gründen nicht immer im Nachgang realisiert werden. Die Umsetzung eines optimalen und nutzerfreundlichen Zugangs kann ‚en détail‘ schnell knifflig werden, sodass Experten benötigt werden. Um eine barrierefreie Webanwendung anbieten zu können, sollten folgende allgemeine Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0) des World Wide Web Consortium (W3C) in Aufbau, Design und Struktur beachtet und eingehalten werden:
Unsere Checkliste für eine barrierefreie Webanwendung hilft, die Umsetzung besser zu planen, kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Checkliste richtet sich zum großen Teil an die Empfehlungen der WCAG 2.0 zur barrierefreien Gestaltung von Webinhalten. Ergänzend wurde die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0) hinzugezogen.
Mit fast 10 % der deutschen Gesamtbevölkerung stellen schwerbehinderte Menschen in Deutschland eine nicht zu unterschätzende Zielgruppe dar. Zudem können erhöhte Reichweiten durch barrierefreies Webdesign sowie dem Angebot barrierefreier Webanwendungen ermöglicht werden. Zudem kann durch Erfüllung des hohen technischen Anspruchs an Barrierefreiheit in Design und technischer Umsetzung die eigene Onlinekompetenz demonstriert, nachhaltig für die Kompatibilität von Geräten und Browsern gesorgt sowie Grundlage für eine erfolgreiche Suchmaschinenoptimierung geschaffen werden.
Als Web- und Usability-Experten entwickeln wir lösungsorientierte Produkte mit Blick auf ein optimales Nutzererlebnis unter Einhaltung geltender Konventionen zur Barrierefreiheit. Wir wollen, dass Informationen im Web für alle Menschen zugänglich sind – ohne Hindernisse. Darum setzen wir auf die Umsetzung von barrierefreien Websites, Apps oder Software. Gern beraten und unterstützen wir Sie in der Realisierung einer nachhaltige Webpräsenz, App oder Individualsoftware.
Mit unserem Angebot zu barrierefreie Webgestaltung für einen optimalen und nutzerfreundlichen Zugang bietet Youbility Software eine barrierefreie Umsetzung neuer Webseiten oder Analyse bestehender Webanwendungen.
Bildquelle: © Paul Green | unsplash.com
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